Zulagenförderung / steuerliche Förderung
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt in Form einer Zulage, die unabhängig vom Verdienst ist. Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Die Grundzulage beträgt je geförderter Person seit dem Jahr 2018 175 €.
Eltern erhalten neben der Grundzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Die Kinderzulage beträgt seit dem Jahr 2008 185 € je Kind. Für alle ab 2008 geborenen Kinder erhöht sich die Kinderzulage auf 300 €.
Jahr | jährliche Grundzulage pro Person | jährliche Kinderzulage je Kind |
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seit 2008 | 175 € | 185 € |
ab 2008 geboren 300 € |
Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten bei Vertragsabschluss einen Berufsanfängerbonus von einmalig 200 €.
Neben dieser Zulagenförderung können die Altersvorsorgebeiträge - also der Eigenbeitrag plus die bereits erhaltene Zulage - nochmals als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Von der sich hieraus ergebenden Steuerersparnis wird jedoch die bereits erhaltene Zulage abgezogen und der verbleibende Rest dann ausgezahlt.